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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Handelsagentur-Hennersdorf (HA-H)
§ 1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HA-Hennersdorf (künftig nur noch HA-H genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die HA-H nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die HA-H in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2. Angebot und Abschluss
2.1 Sämtliche Angebote der HA-H im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei HA-H Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die HA-H ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder Rechnungsstellung.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3. Lieferfristen
3.1 Unverschuldete Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten berechtigen die HA-H, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird die HA-H den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
§ 4. Versand und Lieferung
4.1 Der Versand erfolgt nach Ermessen der HA-H und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen an einen Unternehmer einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf dessen Gefahr. Der Abschluss einer Sachversicherung erfolgt auf nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Wird der Versand ohne Verschulden von HA-H verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens der HA-H dem Versand gleich.
4.2 Die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Versendung auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer ist.
§ 5. Preise und Zahlungen
5.1 Die von HA-H genannten Preise verstehen sich als Festpreise ohne die Möglichkeit eines Skontoabzuges.
5.2 Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem HA-H über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
5.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus einem Vertragsverhältnis in Rückstand, steht HA-H ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware nur noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden auszuliefern ist. Darüber hinaus ist HA-H berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen oder erledigten Aufträgen die Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
§ 6. Widerrufsrecht für Verbraucher
6.1 Verbraucher (d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 Bürgerliches Gesetzbuch) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung zu laufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder  der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

HA-Hennersdorf
Friedrich-Ebert-Str. 25a
67360 Lingenfeld
Fax: 06344 958536
Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Widerrufsfolgen für Verbraucher
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht  paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Handelt der Kunde als Verbraucher, behält sich die HA-H das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises für das jeweilige Produkt vor.
7.2 Im kaufmännischen Verkehr gilt darüber hinaus, dass gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung Eigentum der HA-H bleibt.
7.3 Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Werden unter Vorbehaltseigentum der HA-H stehende Sachen gepfändet oder kommen sie in sonstiger Weise abhanden, ist der Kunde verpflichtet, HA-H hiervon binnen 48 Stunden per Fax zu verständigen.
7.4 Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf HA-H übergeht: Der Kunde tritt HA-H bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen  Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet der Befugnis von HA-H, die Forderungen selbst einzuziehen. HA-H kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von HA-H stehen, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen HA-H und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
7.5 Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für HA-H als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von HA-H gehörenden Waren, verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirkt HA-H das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren der HA-H mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der HA-H anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das zur Vorbehaltsware Ausgeführte.
7.6 Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Dem Kunden ist jede Verfügung über die an die HA-H abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der Bedingung gestattet, dass der Faktor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung unmittelbar an die HA-H bis zur Höhe des Rechnungsbetrages aus der zugrunde liegenden Warenlieferung der HA-H abzuliefern.
7.7 Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Die HA-H verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
§ 8. Gewährleistung
8.1 Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 634 a Nr.2 oder 3 BGB (Errichtung eines Bauwerks oder eines Werks, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) eine längere Frist vor.
8.2 Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer als Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist die HA-H bei Unternehmern berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat die HA-H beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Die HA-H ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen.
8.3 Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass die HA-H hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
8.4 Die Kosten einer Fehlerüberprüfung fallen dem Kunden zur Last, wenn HA-H nachweist, dass der von dem Kunden gerügte Mangel nicht vorgelegen hat.
§ 9. Haftung
9.1 Für Schäden haftet die HA-H nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HA-H oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der HA-H auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
9.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung der HA-H wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 10. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Germersheim. Die HA-H ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen HA-H und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 7. November 2008 )
 
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